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   BAG, 25.01.2023 - 10 AZR 29/22   

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BAG, 25.01.2023 - 10 AZR 29/22 (https://dejure.org/2023,799)
BAG, Entscheidung vom 25.01.2023 - 10 AZR 29/22 (https://dejure.org/2023,799)
BAG, Entscheidung vom 25. Januar 2023 - 10 AZR 29/22 (https://dejure.org/2023,799)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Anteiliger Bonusanspruch - Ausscheiden in Anwendung eines Rahmensozialplans - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Anteiliger Bonusanspruch - Ausscheiden in Anwendung eines Rahmensozialplans - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • IWW

    § 562 Abs. 1, § ... 563 Abs. 3 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 77 Abs. 4 Satz 1, § 112 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, Art. 3 Abs. 1 GG, § 288 Abs. 1, § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 91 Abs. 1, § 97 Abs. 1 ZPO, § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG, § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG

  • Wolters Kluwer

    Alternative Klagehäufung und Bestimmtheitsgebot nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO; Auslegung eines Sozialplans; Anspruch auf Arbeitsvergütung aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz; Kostenstreitwert bei alternativer Klagehäufung

  • rewis.io

    Anteiliger Bonusanspruch - Ausscheiden in Anwendung eines Rahmensozialplans - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • Betriebs-Berater

    Anteiliger Bonusanspruch - Ausscheiden - Rahmensozialplans - AGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 77 Abs. 4 S. 1; BetrVG § 112 Abs. 1 S. 3
    Alternative Klagehäufung und Bestimmtheitsgebot nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ; Auslegung eines Sozialplans; Anspruch auf Arbeitsvergütung aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz; Kostenstreitwert bei alternativer Klagehäufung

  • datenbank.nwb.de

    Anteiliger Bonusanspruch - Ausscheiden in Anwendung eines Rahmensozialplans - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Alternative Klagehäufung?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausscheiden in Anwendung eines Sozialplans - und der anteilige Bonusanspruch

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Arbeitsrechtliche Gleichbehandlung im Sozialplan

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 1456
  • NZA 2023, 584
  • NZA-RR 2023, 332
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 12.10.2022 - 5 AZR 135/22

    Auskunftsanspruch - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus BAG, 25.01.2023 - 10 AZR 29/22
    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist auch dann anwendbar, wenn der Arbeitgeber - nicht auf besondere Einzelfälle beschränkt - nach Gutdünken oder nach nicht sachgerechten oder nicht bestimmbaren Kriterien Leistungen erbringt (BAG 12. Oktober 2022 - 5 AZR 135/22 - Rn. 25 mwN) .

    Der Arbeitgeber hat die nicht ohne Weiteres erkennbaren Gründe für die von ihm vorgenommene Differenzierung offenzulegen und jedenfalls im Rechtsstreit mit einem benachteiligten Arbeitnehmer so substantiiert darzutun, dass durch das Gericht beurteilt werden kann, ob die Gruppenbildung auf sachlichen Kriterien beruht (BAG 12. Oktober 2022 - 5 AZR 135/22 - Rn. 26 mwN) .

  • BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 506/17

    Insolvenzanfechtung - Inkongruenz durch Forderungspfändung

    Auszug aus BAG, 25.01.2023 - 10 AZR 29/22
    Er scheidet hingegen bei bloßem - auch vermeintlichem - Normvollzug aus (BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 506/17 - Rn. 24) .
  • BGH, 12.09.2013 - I ZR 58/11

    Streitwertberechnung: Streitwerterhöhung bei hilfsweise geltend gemachten

    Auszug aus BAG, 25.01.2023 - 10 AZR 29/22
    Wirtschaftliche Identität ist gegeben, wenn die in ein Eventualverhältnis gestellten Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander bestehen können, dass - die von der Klägerin gesetzte Bedingung fortgedacht - allen stattgegeben werden könnte, sondern dass die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zöge (BGH 12. September 2013 - I ZR 58/11 - Rn. 6) .
  • BAG, 30.03.2022 - 10 AZR 419/19

    Beteiligung an Privatliquidationserlösen - nachgeordnete Ärzte - konkludenter

    Auszug aus BAG, 25.01.2023 - 10 AZR 29/22
    Dies ist noch im Lauf des Verfahrens möglich (BAG 30. März 2022 - 10 AZR 419/19 - Rn. 23 mwN) .
  • BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 696/19

    Gewinnanspruch aus indirekter Mitarbeiterbeteiligung - Beteiligungsgesellschaft

    Auszug aus BAG, 25.01.2023 - 10 AZR 29/22
    Die Formulierung "Im Austrittsjahr erhalten Mitarbeiter" in § 12 Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 RSP könnte zwar zunächst auf einen Anspruch hindeuten (vgl. BAG 10. November 2021 - 10 AZR 696/19 - Rn. 39) .
  • BAG, 18.12.2019 - 10 AZR 141/18

    Beitragspflichten zu dem Sozialkassensystem der Bauwirtschaft - Vermietung von

    Auszug aus BAG, 25.01.2023 - 10 AZR 29/22
    (c) Der Anspruch ist entgegen der Auffassung der Beklagten nicht deshalb ausgeschlossen, weil sich die Klägerin auf eine "Gleichheit im Unrecht" beruft (vgl. dazu BAG 18. Dezember 2019 - 10 AZR 141/18 - Rn. 63 mwN) .
  • BAG, 09.11.2021 - 1 AZR 278/20

    Auslegung eines Sozialplans - Sozialplanabfindung - Wechselprämie

    Auszug aus BAG, 25.01.2023 - 10 AZR 29/22
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (st. Rspr., vgl. zuletzt BAG 9. November 2021 - 1 AZR 278/20 - Rn. 14 mwN) .
  • LAG Hamm, 30.11.2021 - 14 Sa 711/21

    Bonuszahlung bei Ausscheiden aus Arbeitsverhältnis; Vorrang einer individuellen

    Auszug aus BAG, 25.01.2023 - 10 AZR 29/22
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 30. November 2021 - 14 Sa 711/21 - aufgehoben.
  • ArbG Gelsenkirchen, 08.06.2021 - 4 Ca 1684/20
    Auszug aus BAG, 25.01.2023 - 10 AZR 29/22
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 8. Juni 2021 - 4 Ca 1684/20 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 25.01.2024 - 6 AZR 363/22

    Höhergruppierung nach Stellenhöherbewertung im TV-L

    Deshalb muss, was auch konkludent möglich ist, eine Reihenfolge gebildet werden, in der die Streitgegenstände zur Entscheidung des Gerichts gestellt werden (vgl. BAG 25. Januar 2023 - 10 AZR 29/22 - Rn. 16; 28. April 2021 - 4 AZR 230/20 - Rn. 18 mwN) .
  • BAG, 15.11.2023 - 10 AZR 288/22

    Betriebsvereinbarung Bonus - unterjähriges Ausscheiden - Stichtagsregelung -

    Dies ist noch im Lauf des Verfahrens möglich (BAG 25. Januar 2023 - 10 AZR 29/22 - Rn. 16; 30. März 2022 - 10 AZR 419/19 - Rn. 23 mwN) .
  • BAG, 07.02.2024 - 5 AZR 360/22

    Berechnung des Zuschusses zum Kurzarbeitergeld bei Teilzeitbeschäftigung

    Er gebietet dem Arbeitgeber, seine Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern, die sich in vergleichbarer Lage befinden, bei Anwendung einer selbst gesetzten Regel gleich zu behandeln und verbietet sowohl die willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer innerhalb einer Gruppe als auch eine sachfremde Gruppenbildung (st. Rspr., vgl. BAG 12. Oktober 2022 - 5 AZR 135/22 - Rn. 25; 25. Januar 2023 - 10 AZR 29/22 - Rn. 26, jeweils mwN) .
  • BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 306/22

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Abfindungshöhe - Gehaltserhöhung -

    b) Ein Anspruch der Klägerin auf Erhöhung ihres Grundgehalts über das fünfte Beschäftigungsjahr hinaus aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (vgl. hierzu BAG 25. Januar 2023 - 10 AZR 29/22 - Rn. 25 ff.) scheidet aus, weil die Beklagte keinen anderen Arbeitnehmer länger als fünf Jahre als Associate beschäftigt hat.
  • BAG, 20.07.2023 - 6 AZR 161/22

    Angestellte Lehrkraft - Stellenhebung - Beförderung

    Ein Anspruch der Klägerin folgt auch nicht aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (zu den Voraussetzungen BAG 25. Januar 2023 - 10 AZR 29/22 - Rn. 26 f. mwN; 20. März 2018 - 3 AZR 861/16 - Rn. 28) .
  • LAG Niedersachsen, 14.11.2023 - 10 Sa 640/22

    Vertragliche Absprachen der Arbeitsvertragsparteien bzgl. einer Abänderung durch

    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist auch dann anwendbar, wenn der Arbeitgeber nach Gutdünken oder nach nicht sachgerechten oder nicht bestimmbaren Kriterien Leistungen erbringt ( BAG 25. Januar 2023 - 10 AZR 29/22 - Rn. 26 ).

    Der Arbeitgeber hat die nicht ohne Weiteres erkennbaren Gründe für die von ihm vorgenommene Differenzierung offenzulegen und jedenfalls im Rechtsstreit mit einem benachteiligten Arbeitnehmer so substantiiert darzutun, dass durch das Gericht beurteilt werden kann, ob die Gruppenbildung auf sachlichen Kriterien beruht ( BAG 25. Januar 2023 - 10 AZR 29/22 - Rn. 27 mwN ).

  • LAG Hamm, 01.06.2022 - 2 Sa 1258/21

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung hinsichtlich eines Anspruchs auf Zahlung

    Ob die Beklagte vorliegend verpflichtet war, über den Jahresbonus 2020 nach billigem Ermessen gemäß § 315 Abs. 1, 3 BGB zu entscheiden oder entsprechend ihrer Ansicht keine Verpflichtung zu einer Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen bestand (so auch LAG Hamm, Urteil vom 30. November 2021 - 14 Sa 711/21, Revision beim BAG, Az. 10 AZR 29/22)) kann dahingestellt bleiben.
  • LAG Hamm, 01.06.2022 - 2 Sa 5/22

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung hinsichtlich eines Anspruchs auf Zahlung

    Ob die Beklagte vorliegend verpflichtet war, über den Jahresbonus 2020 nach billigem Ermessen gemäß § 315 Abs. 1, 3 BGB zu entscheiden oder entsprechend ihrer Ansicht keine Verpflichtung zu einer Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen bestand (so auch LAG Hamm, Urteil vom 30.11.2021 - 14 Sa 711/21; Revision beim BAG, Az. 10 AZR 29/22) kann dahingestellt bleiben.
  • LAG Köln, 05.04.2023 - 5 Sa 753/20

    Fristlose Kündigung wegen Nichtbenutzung der Arbeitszeiterfassung - erforderliche

    Dies ist noch im Lauf des Verfahrens möglich (BAG 25.01.2023 - 10 AZR 29/22 - Rn. 16; 30.03.2022 - 10 AZR 419/19).
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